Unsere Lieferanten & Partner
Unsere Lieferanten & Partner
INHALTSVERZEICHNIS
Alle Produkte bei FAMVITAL® haben eines gemeinsam: eine vertrauenswürdige Herkunft. Denn wir kennen jeden unserer Lieferanten & Partner ganz genau und hinterfragen ständig deren Prinzipien und Produktionsweisen. Nicht zuletzt, um sicherzustellen, dass diese strengsten Kontrollen unterliegen und somit Produkte von bester Qualität hergestellt werden. Dies definiert sich in einem gemeinsamen „Letter of Engagement“, der mit all unseren Lieferanten und Partnern abgeschlossen wird.
Sind wir selbst nicht überzeugt, werden Sie die Marke oder das Produkt bei FAMVITAL® auch nicht finden.
LETTER OF ENGAGEMENT
Die FAMVITAL GmbH hat sich dazu verpflichtet, die Einhaltung sozialer Grundwerte als Standard für ihr Handeln innerhalb des Unternehmens festzusetzen. Dieses gesellschaftliche Engagement erwarten wir uns auch von unseren Vertragspartnern. Die nachfolgend angeführten Verhaltensrichtlinien dienen als Grundlage, um einen gemeinsamen Nenner zwischen unseren Handelspartnern und uns im Denken und Handeln festzuschreiben. Die Umsetzung und Einhaltung gilt als Grundlage für das Zustandekommen bzw. Bestehen der Geschäftsbeziehungen.
1. Grundlage für die Geschäftsbeziehung
Diese Verhaltensrichtlinien bilden die Grundlage für alle nationalen und internationalen Geschäftsbeziehungen der FAMVITAL GmbH mit ihren Partnern, Lieferanten und Produktionsstätten. Diese gelten sowohl direkt für die oben genannten Personengruppen als auch für die von den Geschäftspartnern eingesetzten sonstigen Beauftragten, die in die Produktion der Waren für die FAMVITAL GmbH eingebunden sind (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt). Die Geschäftspartner garantieren beim Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts, dass sie die in diesen Verhaltensrichtlinien aufgestellten Grundsätze einhalten.
2. Auf Basis des geltenden Rechts
Alle Geschäftspartner haben die geltenden nationalen und internationalen Rechtsnormen einzuhalten und industrielle Mindeststandards zu wahren. Es sind in diesem Zusammenhang jenen Normen der Vorzug zu geben, die strengere Anforderungen aufstellen, dies gilt auch gegenüber diesen Verhaltensrichtlinien. Jede Art von Korruption, Betrug und Bestechung ist verboten.
3. Wahrung der Menschenwürde
Die Achtung der Menschenwürde stellt den zentralen Grundpfeiler dieser Vereinbarung dar, da sie die Voraussetzung jeder menschlichen Koexistenz ist. Sie muss von allen Beteiligten zu jeder Zeit respektiert werden.
4. Diskriminierungsverbot
Jegliche Form der Diskriminierung eines Arbeitnehmers oder Bewerbers aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion, der Stammeszugehörigkeit oder Ideologie, Sprache, Rasse, Ethik, Nationalität oder Behinderung ist verboten.
5. Verbot von Kinderarbeit
Kinder sind laut österreichischem Recht Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht. Als Kinderarbeit gilt die Beschäftigung von Kindern mit Arbeiten jeder Art. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Jeder Geschäftspartner hat die Einhaltung dieses Verbotes sicherzustellen.
6. Verbot von Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen
Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. Darüber hinaus ist die körperliche, psychische, sexuelle oder verbale Gewalt, das Verhängen von Sanktionen oder Bußgeldern bzw. sonstiger Disziplinarmaßnahmen untersagt.
7. Einhaltung von Arbeitskonditionen & Vergütung
Die Geschäftspartner haben die nationalen Arbeits- und Sozialrechtsnormen einzuhalten. Durch schriftliche Dokumentation des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeitskonditionen der Beschäftigten festgehalten. Die Vergütung hat dem gesetzlichen oder dem in der Industriebranche üblicherweise vorgeschriebenen Mindestlohn zu entsprechen. Diese sollte es dem Beschäftigten ermöglichen, seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten.
8. Wahrung der Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz
Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz muss gewährleistet werden.
Die Geschäftspartner haben Vorkehrungen zu treffen, dass Unfälle und Gesundheitsschäden möglichst vermieden werden können.
9. Umweltschutz
Der Schutz der Natur und der Umwelt stellt in der Geschäftspraxis der FAMVITAL GmbH einen zentralen Bestandteil ihres Tuns und Handelns dar. Die Geschäftspartner haben die jeweiligen nationalen Normen in diesem Zusammenhang einzuhalten und werden darüber hinaus zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen angehalten.
10. Bekenntnis der Geschäftspartner
Jeder Geschäftspartner garantiert, die hier niedergeschriebenen sozialen Standards in seiner Organisation umzusetzen und diese auch von ihren Geschäftspartnern zu verlangen.
11. Kündigung der Geschäftsbeziehungen
Die FAMVITAL GmbH behält sich vor, die Vertragsbeziehung mit Geschäftspartnern zu beenden, falls gravierende Verstöße gegen diese Verhaltensrichtlinien erkannt wurden und der jeweilige Geschäftspartner keine entsprechenden Abhilfemaßnahmen setzt. Für solche Abhilfemaßnahmen wird sowohl ausreichend Zeit zur Umsetzung gegeben.
12. Verantwortlich
Für die Ausgestaltung der Verhaltensrichtlinie zeichnet die Geschäftsführung der FAMVITAL GmbH verantwortlich und wird alles daran setzen, dass ausschließlich Partnerschaften zu jenen Unternehmen gehalten werden, die sich an diese Verhaltensrichtlinien halten.